Kein Patent auf embryonale Zellen: Moral statt Patienten-Wohl?

Oliver Brüstle vs. Greenpeace - sieben Jahre lang stritten die ungleichen Kontrahenten um ein Stammzell-Patent. Die Konsequenzen bekam ganz Europa zu spüren:

Patente auf embryonale Stammzellen sind in EU-Ländern nicht mehr zulässig, bereits bestehende Patente verlieren ihre Gültigkeit. Der deutsche Stammzell-Forscher reagierte schockiert und warnte vor desaströsen Folgen für das europäische Stammzell-Feld1. Doch nicht jeder beurteilte die Situation derart dramatisch. Und ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs lässt noch ein Hintertürchen offen.

Das umstrittene Patent datiert schon auf das Jahr 1999 zurück: Oliver Brüstle hatte eine Methode entwickelt, um Nervenzellen aus embryonalen Stammzellen zu gewinnen. Greenpeace sah darin einen Schritt zur kommer­ziellen Nutzung menschlichen Lebens und legte - unter dem Motto "Kein Patent auf Leben!" - 2004 Klage am Bundes­patent­gericht ein.

Der Prozess zog sich durch mehrere Instanzen, ehe schließlich im Oktober 2011 der Europäische Gerichtshof ein weitreichendes Urteil fällte: Patente auf embryonale Stammzellen und auf alle Methoden, die eine Zerstörung von Embryonen voraussetzen, wurden untersagt.

Doch Oliver Brüstle erzielte danach noch einen Teilerfolg: Er zog noch einmal vor den deutschen Bundes­gerichtshof und argumentierte, dass eine Gewinnung von embryonalen Stammzellen möglich sei, ohne dass dafür ein Embryo zerstört werden muss. Der Gerichtshof folgte seinem Antrag teilweise. Brüstles Patente bleiben zwar in der bestehenden Form ungültig, er kann sie aber mit einem Zusatz versehen, der ihre Gültigkeit einschränkt - auf Zellen, deren Herstellung ethisch unbedenklich ist2. Und das man embryonale Stammzellen - oder die vergleichbaren iPS-Zellen - derart rechtlich und ethisch unbedenklich herstellen kann, sehen auch andere Forscher so3.

Das Fazit des jahrelangen Streits: Patente auf embryonale Stammzellen sind irgendwie verboten, irgendwie aber auch nicht.

Nachteile für Forschung und Industrie...

Die Situation ist also verworren. Eine der Merkwürdigkeiten: Der Europäische Gerichtshof erklärt de facto die Verwendung von embryonalen Stammzellen für unmoralisch, während gleichzeitig die EU die Forschung an ihnen mit vielen Millionen Euro fördert. Dies könnte dazu führen, dass mittelfristig die Forschungs-Gelder gekürzt werden. Warum ein Forschungsfeld finanzieren, dessen Ergebnisse nicht patentierbar sind - und damit kommerziell weniger interessant - und dem eine moralische Fragwürdigkeit anhaftet? Der europäischen Grundlagenforschung könnte so ein spürbarer Schlag versetzt werden. Allerdings - noch ist dies reine Spekulation.

Klarer vorhersehbar sind die Folgen für kommerzielle Unternehmen. Geldgeber schätzen eine starke Absicherung durch Patente, und jungen europäischen Unternehmen wird es wohl schwerer fallen, ihre Projekte zu finanzieren. Ian Wilmut, der Schöpfer des Klonschafs Dolly, hat dies deutlich angesprochen4.

...oder alles nicht so schlimm?

Doch was dabei unter den Tisch fällt: Forscher können ihre Patente weltweit anmelden, inklusive den USA (auch Brüstle hat sein Patent dort angemeldet). Genau wie jedes amerikanische Unternehmen kann man also Patentschutz in jedem Land der Welt beantragen - außer in der EU. Von einer Ungleichbehandlung - wie der Deutsche Hans Schöler nahe legt1 - kann also kaum die Rede sein.

Theoretisch ist es jedoch möglich, dass neu entwickelte Stammzell­therapien von Konkurrenten übernommen und ohne Lizenz-Zahlungen auf den europäischen Markt gebracht werden - ähnlich wie Aspirin für Generika-Hersteller frei gegeben wurde. Doch ganz so einfach ist das nicht: Im Gegensatz zu Schmerzmitteln wird bei zellbasierten Therapien nicht nur das Endprodukt geprüft, sondern auch der - äußerst komplizierte - Herstellungsweg. Und dieser lässt sich nicht so einfach kopieren. Ein Nachahmer müsste wohl sämtliche präklinische und klinische Tests wiederholen, bevor er mit einer Zulassung rechnen könnte5. Der finanzielle Aufwand dafür ist enorm, und wird viele (wenn nicht gar alle) potentiellen Nachahmer abschrecken.

Jenseits der Patente gibt es auch noch andere Wege, die eigenen Interessen zu bewahren. Die "orphan drug"-Regelung etwa schützt Arzneien für sehr seltene Krankheiten (die von der Pharmaindustrie meist vernachlässigt werden) bis zu zehn Jahre lang vor Nach­ahmern. Experten glauben, dass viele der neuen Stammzelltherapien davon profitieren könnten5.

Das Fehlen des Patent-Schutzes könnte sogar förderlich sein. So bemerkt Alan Trounson, Leiter eines großen Stammzell-Institus in Kalifornien, dass die Handlungsfähigkeit mancher Firmen durch Patente von Konkurrenten eingeschränkt ist6. Amerikanische Firmen, die sich aus dieser Zwangslage befreien wollen, könnten daher in Zukunft ihr Glück in Europa suchen.

Schon seit längerer Zeit mehren sich die Stimmen, die in der Patent-Regelung eher einen Hemmschuh für die Entwicklung neuer Therapien sehen7. Somit ist im Augenblick völlig unklar, ob das Urteil zum embryonalen Stammzell-Patent nun eher positive oder negative Konsequenzen haben wird. Für Kassandra-Rufe scheint es jedenfalls zu früh.

Nachtrag: Im April 2013 wurde das Patent vom Europäischen Patentamt erneut widerrufen8. Kläger war diesmal die US-amerikanische Firma Geron, die selber Stammzelltherapien mit embryonalen Zellen entwickelt.

1 "Europa ist im Prinzip abgemeldet", Spiegel Online, 18.10.2011 (Link)
2 Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 198/12 vom 27.11.2012 (Link)
alle Referenzen anzeigen 3 "Urteil zu Stammzellen hat begrenzte Wirkung", Süddeutsche.de, 29.11.2012 (Link)
4 I. Wilmut, Consternation and Confusion following EU Patent Judgment, Cell Stem Cell 2011, vol. 9, pp. 498-9 (Link)
5 J.L. Davies und A. Denoon, Brüstle Decision Is Unhelpful, but Not Catastrophic, Cell Stem Cell 2011, vol. 9, pp. 500-1 (Link)
6 N.J. Koch et al., European Court Ruling on Embryonic Stem Cells: Ripple Effects, Cell Stem Cell 2011, vol. 9, pp. 499-500 (Link)
7 J.P. Evans, Putting patients before patents, Genetics in Medicine 2010, vol. 12, pp. S3-4 (Link)
8 Pressemitteilung des Europäischen Patentamts vom 11.4.2013, EPO revokes patent in the "Brüstle" case (Link)

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